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Presse
Bundestag streicht den Religionseintrag aus dem Personenstandsregister
Am 29. September 2022 hat der Bundestag das Personenstandsgesetz und die dazugehörige Verordnung geändert, damit die Bürger und anzeigepflichtige Stellen künftig elektronisch mit dem Standesamt und die Standesämter untereinander kommunizieren können. Damit wird eine Forderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfüllt, das die Digitalisierung in Deutschland voranbringen soll.

So kann jeder Bürger künftig selbst über ein Nutzerkonto seine Personenstandsdaten in das Personenstandsregister eingeben und über ein Verwaltungsportal auf elektronischem Weg diese dem zuständigen Standesamt zuleiten. Nachweise soll man dann in der Regel nicht mehr persönlich vorlegen müssen, weil die Standesämter die Daten untereinander abrufen können. Auch grenzüberschreitend soll das künftig funktionieren.

Mit dieser Änderung wurde jedoch gleichzeitig die bisher mögliche Eintragung der Religionszugehörigkeit komplett abgeschafft und auch die Kirchen werden keine Möglichkeit bekommen, wie bisher Daten der Kirchenmitglieder abzurufen.

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