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Presse
03.10.2022, 10:34 Uhr | Claudia Heber
Der Umbau der Gesellschaft durch die Ampelregierung geht weiter
Bundestag streicht den Religionseintrag aus dem Personenstandsregister
Am 29. September 2022 hat der Bundestag das Personenstandsgesetz und die dazugehörige Verordnung geändert, damit die Bürger und anzeigepflichtige Stellen künftig elektronisch mit dem Standesamt und die Standesämter untereinander kommunizieren können. Damit wird eine Forderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfüllt, das die Digitalisierung in Deutschland voranbringen soll.

So kann jeder Bürger künftig selbst über ein Nutzerkonto seine Personenstandsdaten in das Personenstandsregister eingeben und über ein Verwaltungsportal auf elektronischem Weg diese dem zuständigen Standesamt zuleiten. Nachweise soll man dann in der Regel nicht mehr persönlich vorlegen müssen, weil die Standesämter die Daten untereinander abrufen können. Auch grenzüberschreitend soll das künftig funktionieren.

Mit dieser Änderung wurde jedoch gleichzeitig die bisher mögliche Eintragung der Religionszugehörigkeit komplett abgeschafft und auch die Kirchen werden keine Möglichkeit bekommen, wie bisher Daten der Kirchenmitglieder abzurufen.

"Ein guter Service für die Bürger, eine bittere Pille für die Religionsgemeinschaften!
Die Ampel rüttelt weiter an den Grundfeststen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und an dem Verhältnis von Kirche und Staat bzw. dem Religionsverfassungsrecht. Jeder Mensch hat das verfassungsgemäß verbriefte Recht keiner Religion anzugehören aber eben auch das Recht einer Religion anzugehören. Es gibt Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften. Für die meisten Menschen ist die Zugehörigkeit zu einer Religion auch ein wichtiges Identitätmerkmal und für viele zudem ein wichtiges persönliches Bekenntnis. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben ganz bewusst keine absolute Trennung von Kirche und Staat vollzogen, sondern den christlichen Wurzeln Raum in den Grundrechten der Bürger gegeben. Die Religionsfreiheit bietet den größtmöglichen Schutz vor ideologischer und religiöser Vereinnahmung.

Unter dem Deckmantel der Digitalisierung wird jedoch der Umbau unserer Gesellschaft weiter voran getrieben und die Religionszugehörigkeit mit missionierender Gründlichkeit gleich an mehr als 10 Stellen aus Registergesetz und -verordnung verbannt.

Die einzige Begründung, die die Ampel dazu im Gesetzentwurf parat hat, ist die „Entlastung der Standesämter, die aufgrund des Gesetzentwurfs ohnehin mit erheblichen Mehrbedarf belastet werden“. 

Welcher Schaden und Aufwand mit dieser Streichung letztlich bei den Kirchen angerichtet wird und der gesellschaftspolitische Schaden insgesamt lässt sich indes nicht beziffern. Mit welcher Leichtigkeit solche Entscheidungen von Abgeordneten getroffen werden, macht fassungslos. Ebenso wie die Häme aus den Reihen der Regierungsfraktionen, als Philipp Amthor, MdB (CDU) in der Debatte klar Stellung gegen diese Streichung bezog. Was bei mehr als der Hälfte aller Registereinträge in Deutschland von den Menschen genutzt wird, ist eben für diese Regierung nichts mehr als ein lästiger Mehraufwand.

Einzig die Unionsfraktion von CSU und CDU hat den Gesetzentwurf, der wohl im Eilverfahren durchgedrückt wurde, abgelehnt und zuvor einen entsprechenden Entschließungsantrag eingereicht, der den Religionseintrag weiterhin möglich machen sollte. Der Antrag hat jedoch keine Mehrheit bei den Bundestagsabgeordneten gefunden.

Die angeblich bürgerliche AfD hat in Ihrem Redebeitrag gerade mal wenige Sekunden zur Streichung der Religion aus dem Personenstandsregister aufgewendet und zumindest festgestellt, dass die Religionszugehörigkeit ein wichtiges Identitätsmerkmal für die Menschen sei. Am Ende hat sich die AfD wie die Linke enthalten. Keine Meinung ist eben auch eine Meinung.

Wieder einmal zeigt sich, dass die Interessen der Menschen, die sich zum Glauben bekennen, nur bei einer politischen Kraft wirklich gut aufgehoben sind."

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